Allgemein:
Der Auf-traggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass 50% der vereinbarten Summe mindestens 30 Tage vor Veranstaltung des Abends auf dem unten aufgeführten Konto des Dienstleisters zu
übermitteln ist. Wird dieses nicht eingehalten kommt es im negativen Fall nicht zur Veranstaltung des Abends.
Wird die Veranstaltung 7 Tage vorher abgesagt, von einer Partei des Vertrages, dann wird die im Vorfeld gezahlte Summe, wieder zurück erstattet.
Allerdings werden 10% der Anzahlung abgezogen ( Aufwandsentschädigung ) .
Wird der Dienstleister unverhofft verhindert, werden selbstverständlich die 10% nicht veranschlagt.
Die Ausstehende Rest Summe wird spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung übermittelt
Gerichtsstand:
Kommt es widerruflich zu einem Gerichtsstreit, ist der Gerichtsstand, der des Dienstleisters.
Einzelheiten können abweichen.
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